ÜBER ROOMY


Wir möblieren und dekorieren Wohnungen, Apartments, oder Gebäudekomplexe und vermieten diese an Gäste für Kurz- und Mittelfristzeiträume über geprüfte Buchungsplattformen weiter.

Wir sehen uns als Botschafter des guten Gastgebens und möchten unseren Gästen einen besonderen Aufenthalt ermöglichen. Dabei arbeiten wir systematisiert und professionell von Anfang an. 

Für Sie als Eigentümer & Investor ergeben sich durch die Vermietung an uns, zahlreiche Vorteile.

ihre Vorteile im Überblick
Schnelle Vermietung

100% Vermietung in kürzester Zeit an nur einen Mieter – vermeiden Sie Kosten für Mieterwechsel.

Planungssicherheit

Wir sind an langfristigen Mietverhältnissen interessiert.

Garantierte Einnahmen

Ihre monatlichen Mieteinnahmen sind garantiert, immer, pünktlich.

Werterhalt der Wohnung

Unsere Gäste halten sich einen Großteil ihres Aufenthalts nicht in der Wohnung auf.

Sauberkeit

Wir lassen die Wohnung nach jedem Aufenthalt professionell reinigen.

Sicherheit

Wir bieten flexible Klauseln im Mietvertrag zur Erprobung unseres Modells.

kein leerstand

Vermeiden Sie Leerstand, Mietausfälle und den Aufwand für die Mietersuche.

flexibel

Wir sind vollkommen transparent und im Bedarfsfall immer für Sie erreichbar.

MEHRERE OBJEKTE

Gern mieten wir mehrere Wohnungen oder Etagen an. Weniger Verwaltungsaufwand für Sie.

Was uns von anderen Anbietern unterscheidet!

professionell – serviceorientiert – transparent

Lokale Gesetzmäßigkeiten

Wir respektieren und achten die lokalen Regularien zur Wohnraumnutzung. Die schriftliche Zustimmung der Eigentümer und ggf. Behörden bildet die Basis für eine professionelle Zusammenarbeit.

Full-Time-Service

Wir betreuen unsere Gäste von der Buchung, der Anreise, dem Aufenthalt bis zur Abreise und sorgen mit klaren Hausregeln für eine reibungslose und störungsfreie Abwicklung der Reisen. 

Botschafter des Gastgebens

Wir setzen bei der Gestaltung und Einrichtung unserer Wohnungen auf hochwertigstes Interieur, ein modernes Innendesign und eine persönliche Note, um unseren Gästen ein besonderes Aufenthaltserlebnis zu bieten.

Objekte die wir bereits vermieten

Aktuell vermieten wir bereits erfolgreich mehrere Objekte.
Die Zusammenarbeit mit Eigentümer & Nachbarn funktioniert reibungslos.

Apartment 1

Apartment 2

Apartment 3

Das denken unsere Gäste
Lilian

September 2023

“Sehr schöne, saubere Wohnung in guter Lage! Wir haben alles zu Fuß aus erreichen können und die Zeit in Dresden sehr genossen. Check-In und Check-Out haben reibungslos funktioniert und die Kommunikation mit Marcel war schnell und einfach.”

Sarah

August 2023

“Die Wohnung ist makellos und sehr geschmackvoll eingerichtet. Man findet problemlos einen kostenlosen Parkplatz in der Nähe. In die Altstadt gelangt man am Besten mit den Öffis. Die Gästemappe online als auch in der Wohnung, waren stets hilfreich. Wir würden jederzeit wiederkommen und werden sie in jedem Fall weiterempfehlen.”

Tiana 

September 2023

“Die Wohnung war super gelegen, man hatte es nicht weiter zu Altstadt. Wir haben uns direkt wohl gefühlt, alles war vorhanden was man braucht und es hat einem ein Zuhausegefühl gegeben 🙂 Super sauber, eine kleine Aufmerksamkeit gab es auch, gerne wieder!”

Elisa 

Oktober 2023

„Unser Aufenthalt in dieser Wohnung war sehr angenehm! Alles wurde sorgfältig vorbereitet! Gastgeber Marcel war super freundlich und hilfsbereit.“

FAQ – häufig gestellte Fragen von Eigentümern
„Durch die Nutzung als Ferienwohnung steigt die Lärmbelästigung und Bewegungsfrequenz im Haus.“

Die Lärmbelästigung ist ähnlich oder sogar niedriger als bei herkömmlichen Mietverhältnissen. Gäste betreten in der Regel nur für den Check-In und zum Schlafen die Wohnung. Herkömmliche Mieter empfangen Gäste, halten Haustiere, feiern Partys, gehen Einkaufen, zur Arbeit, in den Keller etc. Die Bewegungsfrequenz ist deutlich dadurch deutlich höher.

Ferienwohnungen gelten nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zu den nicht störenden Gewerbebetrieben.

„Die Wohnung wird wesentlich schneller abgenutzt, als durch einen herkömmlichen Mieter.“

Gäste halten sich nicht den ganzen Tag in der Wohnung auf. Sie besichtigen die Stadt oder sind geschäftlich in der Stadt und arbeiten. In der Regel betreten Sie die Wohnung nur am Abend, um darin zu schlafen. Die Wohnung wird dadurch wesentlich weniger genutzt als bei herkömmlichen Mietern. Zudem ist das Rauchen, Partys und das Mitbringen von Haustieren gemäß unserer Hausregeln untersagt.


„Bei ständig wechselnden Gästen, weiß man doch gar nicht wer sich in der Wohnung aufhält.“

Jeder Gast muss sich auf den Buchungsportalen mit seiner Adresse und einem Lichtbildausweis registrieren.

Zudem muss sich jeder Gast vor der Anreise gemäß § 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) bei uns anmelden. Auch hier erfolgt eine Verifizierung durch einen Lichtbildausweis. Werden diese Daten nicht zur Verfügung gestellt, erfolgt kein Zutritt zu den Apartments.

Zudem gestatten wir über Buchungsplattformen nur Gäste mit einer positiven Reisevergangenheit. Es besteht jederzeit die Möglichkeit Gästeanfragen abzulehnen.

„Gäste gehen mit der Wohnung sorgloser um, als ein herkömmlicher Mieter.“

Eines unserer Gastgeber-Prinzipien ist es dem Gast ein angenehmes Reisegefühl zu vermitteln, sodass er sich wie zu Hause fühlen kann. Das schaffen wir durch gute Kommunikation und die Servicequalität, die uns von anderen Anbietern unterscheidet. Die Gäste schätzen das wert und behandeln die Wohnung so, als wären es ihre eigenen vier Wände. Zudem halten Sie sich tagsüber i.d.R. nicht in der Wohnung auf.


„Gäste feiern dann regelmäßig Partys und stören Nachbarn.“

Der störungsfreie Ablauf innerhalb des Gebäudes ist unsere höchste Priorität. Jeder Gast muss bei der Buchung die geltenden Hausregeln lesen und bestätigen. Bei Verstoß kann der Aufenthalt jederzeit beendet werden. Zudem werden Gäste darüber informiert, das in jeder Wohnung Sensoren angebracht sind, welche die Lautstärke und den Rauchgeruch im Raum messen. Bei dauerhafter Überschreitung eingestellter Grenzwerte, werden wir als Anbieter informiert und können uns mit dem Gast in Verbindung setzen.

„Wer haftet für Schäden, die von Gästen in der Wohnung verursacht werden?“

Grundsätzlich sind Schäden extrem selten. Nach mehreren Jahren Erfahrung in der Vermietung von Ferienwohnungen sind bisher noch nie Schäden entstanden, ausgenommen von zerbrochenen Weingläsern oder Tassen. Im Fall der Fälle werden Schäden die durch Gäste entstehen, auch von den Gästen übernommen. Jeder Gastgeber ist neben einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung zudem über die Buchungsplattformen wie z.B. Airbnb oder Booking für bis zu 800.000 € abgesichert.

„Für mich als Eigentümer ist die Umnutzung doch mit viel Aufwand verbunden!“

Der Aufwand für die Nutzungsänderung reduziert sich auf das Erstellen einer Vollmacht zur Akteneinsicht in Bauakten und die Vollmacht zur Stellung eines Bauantrages und ggf. die Zurverfügungstellung von vorhandenen Bauvorlagen (Unterlagen).

Behördengänge und der Kontaktaufnahme mit dem Bauamt erfolgt durch uns bzw. den beauftragten Architekten.

„Kann ich bei Umnutzung die Wohnung nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen?“

Ja, solange die Einheit durch den Eigentümer nicht selbstständig für die Vermietung als Ferienwohnung genutzt wird.

„Was passiert mit der Nutzung nach Beendigung des Mietverhältnisses?“

Wir sind gerne gesprächsbereit nach Beendigung des Mietverhältnisses die ursprüngliche Nutzungsart der Mieteinheit zu veranlassen.

„Die Umnutzung führt zur Abwertung des Beleihungsobjektes bei meiner Bank.“

In der Regel führt die Nutzung als Ferienwohnung nicht zur Abwertung des Beleihungsobjektes, da die Wohnung qualitativ ausgestattet wird und der Erhalt des Grundzustandes z.B. durch regelmäßige Reinigungen beibehalten wird.

Anders sähe es aus wenn eine Wohneinheit zukünftig für gewerblich Zwecke der Prostitution genutzt werden soll.

„Kann ich als Eigentümer mit Umsatzsteuer vermieten?“

Ja, daraus ergibt sich der Vorteil, dass z.B. die Vorsteuer (gezahlte Umsatzsteuer) für gezahlte Rechnungen zur Instandhaltung/ Sanierung oder Renovierung der Wohnung für Dienstleister & Handwerker steuerlich geltend gemacht werden können.

Noch nicht überzeugt?

Auf Wunsch bieten wir Ihnen angepasste Mietverträge an, um das Vermietungsmodell mit uns zu erproben. Für Sie entsteht somit kein Risiko.

Sonderkündigungsrecht

Wir ermöglichen die Option auf eine vertraglich festgehaltene Klausel, die ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht.

Sie sind interessiert oder haben Fragen?
Melden Sie sich – wir sind gerne für Sie da!

roomy Apartments


Warschauer Straße 29

10243 Berlin

Deutschland / Germany

Kontakt

Tel. +49 0151 7088 4048

Mail: info@go-roomy.de